Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Thomas Zeim

§ 1 Gültigkeit, Definitionen
Die im Folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit der Firma Thomas Zeim .
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Diese gelten nur bei ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung unsererseits.
Unternehmer im Sinne der nachstehenden Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln und mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten.
Verbraucher im Sinne der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen Personen, zu denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne das diese in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
Kunden im Sinne der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Unternehmer, als auch Verbraucher.
§ 2 Vorbehalt
Bei von uns nicht verschuldetem Leistungshindernis sind wir berechtigt, abweichend von der Kundenbestellung geänderte oder angepasste Produkte zu liefern, soweit die Funktionstauglichkeit dadurch nicht erheblich beeinträchtigt
wird oder der Vertragszweck entgegensteht. Wir behalten uns das Recht zu Teillieferungen und Teilfakturierungen (Teilberechnung) vor, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Falls die Ware oder Dienstleistung nicht mehr
verfügbar sein sollte, behalten wir uns die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) vor.
§ 3 Preisfindung
Unsere angegebenen Preise gelten in Euro grundsätzlich zuzüglich Versandkosten, sofern nicht vertraglich abweichend vereinbart. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise immer zuzüglich der zum Zeitpunkt der
Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer.
Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Katalogen, Preislisten, Werbung in elektronischen Medien und dergleichen sind freibleibend.
In unseren Preisen ist, soweit nicht anders vereinbart, kein Anspruch auf Support durch die Firma Thomas Zeim enthalten. Sie haben jedoch die Möglichkeit des Abschlusses eines kostenpflichtigen
Service- oder Wartungsvertrages. Wir sind berechtigt, auf unsere Kosten Unteraufträge zu erteilen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Wir liefern zunächst grundsätzlich gegen Vorauskasse. Die Lieferung erfolgt gegen Rechnung mit ausgewiesener zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer. Bei Angebotsannahme sind mind. 100% der Hardwarekosten als Anzahlung aconto zu leisten. Der Restbetrag
bei Lieferung der Hardware.
Bei Bestellungen aus dem Ausland und Lieferung dorthin gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Ausgenommen sind Lieferungen innerhalb der EU, sofern der Empfänger bei Bestellung keine USt-ID-Nr. angibt.
§ 5 Lieferung
Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand von uns beim Kunden übergeben bzw. beim Versendungskauf zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Ein Liefertermin kann
sich auf Grund von zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbaren Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z. B. höherer Gewalt, staatlichen Maßnahmen, Nichterteilung von behördlichen Genehmigungen,
Arbeitskämpfen, Rohstoffmangel etc., verschieben.
§ 6 Gefahrübergang
Der Gefahrübergang erfolgt bei Lieferungen an Unternehmer mit der Warenübergabe, beim Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. Frachtführer oder sonstige mit der Vornahme der Versendung beauftragte
Personen. Bei Rücksendungen an uns erfolgt der Gefahrübergang mit der Annahme der Sache in dem für Warenretouren angegebenen Lager.
Bei Lieferungen an den Verbraucher erfolgt der Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auch im Falle des Versendungskaufes erst mit Übergabe der Sache an den Kunden.
Der Gefahrübergang erfolgt darüber hinaus bei Annahmeverzug des Kunden.
§ 7 Warenprüfung
Die gelieferte Ware muss vom Kunden unmittelbar nach ihrem Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit geprüft werden.
Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der gelieferten Ware nicht einschränken, berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme.
Für Vollkaufleute gilt der § 377 HGB.
§ 8 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Ist der Vertragspartner Verbraucher, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Ist der Vertragspartner Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung aller
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Für den Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gehen die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen auf uns über. Für den Fall der Bearbeitung, Verbindung
oder Umbildung der Vorbehaltsware entsteht unser Miteigentum an der neu entstandenen Sache. Der Kunde ist nicht zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware berechtigt. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die
Vorbehaltsware hat der Kunde für die Wahrung unserer Rechte Sorge zu tragen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. In einem solchen Fall und bei Zahlungsverzug haben wir das Recht zum Betreten der Räume des Erwerbers, um
im Rahmen der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware an uns nehmen zu können. Ein solches Vorgehen bedeutet nicht unseren Rücktritt vom Vertrag, sofern der Erwerber Kaufmann ist.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Zahlungsverzug
Überschreitet der Kunde das vereinbarte Zahlungsziel oder zahlt er bei nicht vereinbartem oder unsicherem Zahlungsziel nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware, so hat er Verzugszinsen zu zahlen.
Die Geldschuld eines Verbrauchers wird in Höhe von fünf Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst, die eines Unternehmers in Höhe von acht Prozent über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleiben vorbehalten.
§ 10 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel des Vertragsgegenstandes sind vom Kunden binnen drei Wochen nach Entdeckung an uns mitzuteilen. Bei unterbliebener Mitteilung innerhalb der Frist sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Für Vollkaufleute gilt § 377 HGB.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Bei nach Abnahme auftretenden Mängeln kann der Kunde von uns Nacherfüllung verlangen. Wir leisten in diesem Fall nach unserer Wahl zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Die
Durchführung der Nacherfüllung vor Ort beim Kunden wird vorher mit diesem terminlich abgestimmt. Im Gewährleistungsfalle behalten wir uns das Recht zu dreimaliger Nachbesserung innerhalb von je 30 Tagen vor. Scheitert die
Nacherfüllung endgültig oder ist sie nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei
einem nur geringfügigen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
Haben wir auch eine Wartungsverpflichtung übernommen, so ist für den Zeitraum der Gewährleistungsfrist nur diejenigen Maßnahmen einer Fehlerbeseitigung im Rahmen der Wartung zu vergüten, die nicht unter die Gewährleistung
fallen.
Die in Katalogen, Werbung und vergleichbaren Beschreibungen veröffentlichten Merkmale von Produkten sind keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne.
Wir können keine Gewähr für den reibungslosen Ablauf von Software übernehmen, da Hard- und Softwarekomponenten keinem Prüfstandard unterliegen.
§ 11 Haftung
Für Schäden des Kunden, die durch uns oder unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung, außervertraglicher, deliktischer Haftung – verursacht
wurden, haften wir gemäß den nachstehenden Bedingungen.
Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach Kenntnis aller damaligen Umstände vernünftigerweise zu rechnen war (keine Haftung für atypische, nicht vorhersehbare Schäden).
Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Wir haften ausdrücklich nicht für Schäden, die durch den vom Kunden ungeprüften Einsatz unserer Hard- oder Software beim Kunden oder Dritten entstehen können oder vom Kunden durch zumutbare Maßnahmen – insbesondere
Programm- und Datensicherung und den Einsatz geschulter Personen – verhindert hätten werden können.
Unsere Haftung für durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten verursachte Schäden bleibt von jeglichen Haftungsbeschränkungen unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
§ 12 Leistungen vor Ort, Kundenpflichten
Sind wir zur Installation von Software verpflichtet, so obliegt es dem Kunden, dass die notwendigen Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller
Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die lizenzrechtliche Richtigkeit der Installation.
Sind wir zur Inbetriebnahme von Hardware verpflichtet, so muss der Kunde eine geeignete Hard- und Softwareumgebung sicherstellen.
Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen wird von uns weder geschuldet noch geprüft, sondern liegt in der Verantwortung des Kunden.
Während Testbetrieben und während der Installation ist der Kunde verpflichtet, die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherzustellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einzustellen. Die Sicherung der Kundendaten liegt in der Verantwortung des Kunden.
§ 13 Webinhalte
Inhalte von Websites, die die Firma Thomas Zeim für den Kunden erstellt und für die der Kunde als Domaininhaber eingetragen wird (DENIC), unterliegen der Verantwortung des Kunden, was Inhalte,
den Domain-Namen und eventuelle Verletzung von Urheber- und Namensrechten angeht. Eine Haftung für Schäden die durch Verletzung von Urheber- und Namensrechten entsteht wird ausdrücklich nicht übernommen. Der Kunde ist
verpflichtet, die Inhalte seiner Website und die Namensgebung auf Rechtsverletzungen hin zu prüfen.
§ 14 Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Mit einer Bestellung erteilen Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der uns im Rahmen der vertraglichen
Beziehungen bekannt gewordenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Durchführung oder Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Sie erteilen ferner Ihr Einverständnis damit, dass wir
die erhaltenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes bis zu einem etwaigen schriftlichen Widerruf durch Sie nutzen und weitergeben dürfen.
Vertrauliche Daten, die als solche erkennbar bzw. entsprechend auszuweisen sind, dürfen nicht ohne Zustimmung des Vertragspartners Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Daten sind ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke
zu verwenden und vertraulich zu behandeln.
§ 15 Erfüllungsort, Vertragssprache und geltende Bestimmungen
Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Berlin. Vertragssprache ist deutsch. Allen Verträgen mit uns liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zugrunde.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Parteien ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
§ 16 Salvatorische Klausel : Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder des Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestandteile treten die sinngemäßen Gesetze in Kraft.
Stand 08/2013